Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Dienste und Leistungen der prelovedREVOLUTION Plattform– Für Verkäufer

Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen („Verkäufer-AGB“) gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen  („AGB“) für die prelovedREVOLUTION Plattform (kurz pR) für als Verkäufer teilnehmende Nutzer.

prelovedREVOLUTION ist eine Marke der
Flowconverter Energy  AG
Seehaldenstrassse 16
CH-8802 Kilchberg
Handelsregister-Nummer UID CHE-113.791.794

und der Inanspruchnahme der Dienste, Leistungen und Service von www.prelovedREVOLUTION.com
Diese Verkäufer-AGB regeln die Einzelheiten der Beauftragung von pR im Zusammenhang mit der Vermittlung, Vermarktung und dem Verkauf von preloved, vintage oder eco-social Designerartikel. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und diesen Verkäufer-AGB haben letztere Vorrang. Für etwaige von pR initiierte oder unterstützte Sonderaktionen sowie andere Zugangswege (z.B. über Applikationen) können abweichende und/oder ergänzende weitere besondere Geschäftsbedingungen gelten.

1. Art des Verkäufers

1.1

Soweit nachfolgend von dem Verkäufer gesprochen wird, handelt es sich um denjenigen Nutzer, der pR mit der Vermittlung, Vermarktung und dem Verkauf des zum Verkauf vorgesehenen Verkaufsartikels beauftragt. pR bietet seine Plattform sowohl für gewerbliche als auch private Verkäufer an.

1.2

Der Nutzer hat in seinen Angaben unter Attribute wahrheitsgemäß anzugeben, ob er als gewerblicher Verkäufer (d.h. als Unternehmer) oder als privater Verkäufer agiert. Die Unternehmereigenschaft kann sich dabei auch allein aufgrund der Häufigkeit der Verkäufe begründen, ohne dass es weiterer Voraussetzungen bedarf. Der Nutzer haftet für die rechtliche Einordnung und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.

1.3

Sofern der Nutzer angegeben hat, dass er als gewerblicher Verkäufer agiert, wird pR als Vertreter des Verkäufers in dessen Namen dem jeweiligen Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht einräumen. Der als Verkäufer agierende Nutzer bevollmächtigt hiermit pR entsprechend. Privaten Käufern stehen zudem die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Regelungen gegen den gewerblich handelnden Verkäufer zu. Widerrufs- und Gewährleistungsrechte des Käufers bestehen ausschließlich gegenüber dem Verkäufer.

  1. Allgemeine Bestimmungen

2.1

Durch Einstellen der Artikel auf der pR Plattform entsteht ein Verkaufsauftrag womit pR vom Verkäufer damit beauftragt wird, für den jeweiligen Verkaufsartikel potenzielle Käufer zu finden und diesen vorwiegend über die pR Plattform im Namen des Verkäufers nach Maßgabe dieser Verkäufer-AGB und der AGB zu verkaufen. Ein auf Basis des Verkaufsauftrags geschlossener Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer hat dabei den sich aus diesen Verkäufer-AGB und den AGB ergebenden Vorgaben zu entsprechen.

2.2

Für den Verkauf durch pR sind nur Originalwaren als Verkaufsartikel zugelassen. Es muss sich hierbei um Designartikel aus dem Bereich Kleidung, Schuhe, Taschen, Accessoires, Schmuck und Wohnaccessoires handeln, wobei Verkaufsartikel von Marken der von pR zur Verfügung gestellten Markenliste bevorzugt werden. Artikel von Fast Fashion Firmen wie H&M, Zara, Mango, Benetton, Uniqlo, Forever21, Esprit, C&A, NewYorker, TOPSHOP, GAP, Massimo Dutti usw. werden nicht angenommen. Der jeweilige Verkaufsartikel muss entweder neu, einem sehr guten, guten Zustand, oder liebevoll benützen Zustand sein. Er muss sauber und gereinigt sein. Verkaufsartikel mit starken Gebrauchsspuren, Flecken, Löchern, Gerüchen, oder anderen Beschädigungen sind nicht als Verkaufsartikel zugelassen.

2.3

Der Verkäufer gewährleistet (vorbehaltlich Satz 2), dass sämtliche von ihm zum Verkauf angebotenen und von pR zu verkaufenden Verkaufsartikel in seinem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind, keine Plagiate, oder sonstige rechtsverletzende Waren sind und den von ihm gemachten Verkaufsartikeldaten entsprechen. Das Anbieten von Verkaufsartikeln als Kommissionär für einen Dritten ist nur gestattet, sofern der Verkäufer vom Eigentümer dazu beauftragt wurde, dies gegebenenfalls auch schriftlich nachweisen kann und der Dritte dem Verkauf über pR ausdrücklich zugestimmt hat und der Verkäufer vom Dritten ermächtigt wurde, den Verkaufsartikel an pR zum Zwecke des Verkaufes zu senden.

2.4

Sofern der Verkäufer pR einen Verkaufsauftrag erteilt hat, wird der Verkäufer den jeweils eingestellten Verkaufsartikel nicht gleichzeitig außerhalb der von pR veranlassten Verkaufsangebote selbst, oder durch einen Dritten zum Verkauf anbieten.

2.5

Der Verkäufer hat regelmäßig sein Nutzerkonto aufzurufen und auf Rückfragen und Nachrichten von pR zu reagieren.

2.6

Der Verkäufer wählt durch eigenes beschreiben und hochladen seiner Artikel den Verkaufsweg Selbstverkaufen (Sell yourself) (Verkaufsweg A, siehe Abschnitt 3) oder „Concierge-Service“ (Verkaufsweg B, siehe Abschnitt 4) Wählt der Verkäufer den Selbstverkauf verantwortet er die Richtigkeit aller von ihm zu machenden und gemachten Verkaufsartikeldaten, der Beschreibung, der Masse sowie die Herstellung von aussagekräftigen Fotografien. Sobald pR den eingestellten Artikel und die Preisvorstellung begutachtet hat, wird pR auf den Verkäufer zukommen und ihn bitten den Artikel an pR zur Qualitätsprüfung und Freigabe zu senden.

2.7

Der Verkäufer kann im anwendbaren Verkaufsformular seine Verkaufspreisvorstellung angeben. Der Verkaufspreis wird jedoch durch pR als Vertreter des Verkäufers nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Marktes und in Einigung mit dem Verkäufer festgelegt, wobei pR versuchen wird, einen höchstmöglichen Verkaufspreis zu erzielen. pR ist verpflichtet, von der Preisvorstellung des Verkäufers beim Festlegen und Aushandeln des Verkaufspreises mit potenziellen Käufern um nicht mehr als 20% nach unten abzuweichen, ohne zuvor mit dem Verkäufer Rücksprache gehalten zu haben.

pR hat das Recht, Verkaufsartikel mit einer Preisvorstellung, die aus ihrer Sicht deutlich zu hoch ist, nicht auf der pR -Website oder über andere Vertriebswege zum Verkauf anzubieten und abzubilden und den Auftrag des Verkäufers zum Verkauf des Verkaufsartikels abzulehnen, oder zusammen mit dem Verkäufer eine aus Sicht von pR angemessene Preisvorstellung festzulegen. pR wird im letztgenannten Fall Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen, um ggf. den neuen Preis abzustimmen und festzulegen.

2.8 (noch nicht implementiert)

Die Funktion „Preisvorschlag“ ist optional und ermöglicht dem Käufer, entsprechend der Vorgaben in Ziffer 3.6 der AGB einen neuen, niedrigeren Kaufpreis vorzuschlagen. Die Entscheidung über die Annahme eines Preisvorschlages obliegt pR, wenn der Preisvorschlag die Preisvorstellung des Verkäufers entsprechend der Regelung in Ziffer 2.7 um nicht mehr als 20% unterschreitet. Unterschreitet ein Preisvorschlag die Preisvorstellung des Käufers um mehr als 20%, wird pR mit dem Verkäufer Rücksprache halten, bevor ein Preisvorschlag durch pR angenommen wird.

2.9

pR kann in Absprache mit dem Verkäufer eine „Sale-Funktion“ einführen, mittels derer der ursprünglich festgelegte Verkaufspreis nachträglich noch reduziert werden kann. Bei einer Reduzierung mit Nutzung der „Sale-Funktion“ wird der Verkaufsartikel auf der pR Plattform zusätzlich in einer gesonderten Kategorie für „Sale-Artikel“ aufgeführt. Die „Sale-Funktion“ kann auch von pR verwendet werden, wenn der reduzierte Verkaufspreis die Preisvorstellung des Verkäufers entsprechend der Regelung in Ziffer 2.7 um nicht mehr als 20% unterschreitet. Der Verkäufer kann beim einstellen seiner Artikel die „Sale-Funktion“ anhand eines Datums festsetzen. Der reduzierte Verkaufspreis muss mindestens 35% des Originalpreises beim Verkaufsweg A und mindestens 25 % beim Verkaufsweg B betragen.

2.10 (noch nicht implementiert)

pR und der Verkäufer können einen Mega-Sale vereinbaren, um die Verkaufschancen von bestimmten Artikeln zu erhöhen. Mit Erteilung der Zustimmung zum Mega-Sale im Nutzerprofil stimmt der Verkäufer zu, dass Artikel mit einem bis zu 70% reduzierten Preis für sieben Tage in der Kategorie “Mega Sale” angeboten werden dürfen. Voraussetzung für den Mega-Sale ist, dass der Artikel seit mehr als 12 Monaten bei zum Verkauf steht. Die Teilnahme am Mega-Sale wird durch das Anmelden nicht gewährleistet, der Artikel befindet sich lediglich in einem Pool, aus dem pR wöchentlich eine Auswahl Artikeln treffen kann. Es gibt keine Verkaufsgarantie für im Mega-Sale befindliche Artikel. Artikel, die aktuell im Mega-Sale angeboten werden, stehen gleichzeitig nicht im normalen Verkauf im Online Shop pR zur Verfügung. Nach Ablauf der sieben Tage wird ein Artikel im Fall des Nicht-Verkaufs dem in §2.9 erklärten Sale zum letztgültigen im Mega -Sale angebotenen Preis hinzugefügt und in dieser Kategorie beworben.

2.11

Der Verkäufer hat pR unverzüglich per E Mail an sales@prelovedrevolution.com über sämtliche Änderungen bezüglich des Verkaufsartikels zu informieren, dies gilt insbesondere für Änderungen seines Zustandes, oder seiner Beschaffenheit und für den Fall, dass der Verkaufsartikel abhandengekommen ist, oder Rechte Dritter an dem Verkaufsgegenstand begründet, oder erhoben wurden. Erfolgt eine entsprechende Information des Verkäufers an pR, ist pR berechtigt, den Verkaufsauftrag des Verkäufers nicht weiter zu verfolgen und ist zudem berechtigt, den entsprechenden Verkaufsartikel aus der Abbildung und Darstellung auf der pR Plattform zu entfernen, oder gar nicht erst freizugeben.

2.12

pR haftet nicht für unaufgefordert zugesandte Verkaufsartikel, oder andere Waren und kann die Annahme solcher Verkaufsartikel oder Waren verweigern, oder diese unfrei an den Absender zurücksenden. Auf Ziffer 9.7 der AGB wird besonders hingewiesen.

2.13

Das Risiko des Verlustes, der Beschädigung, oder sonstigen Beeinträchtigung eines Verkaufsartikels trägt bei einer Versendung eines Verkaufsartikels vom Verkäufer an pR bis zum Eingang des Verkaufsartikels bei pR der Verkäufer – dies unabhängig davon, ob pR dem Verkäufer einen Lieferschein, einen Adressaufkleber oder sonstige für die Versendung nützliche Gegenstände schickt, oder übermittelt und / oder eine Versandversicherung abschließt oder nicht.

  1. Verkaufsweg A – Selbstverkauf

3.1

Der Verkäufer nutzt für die Beauftragung von pR das zur Verfügung gestellte Verkaufsformular. Der Verkäufer gibt alle relevanten Informationen über den Verkaufsartikel in das Verkaufsformular ein und sendet dieses durch klicken auf safe pending an pR. pR kommt nach Durchsicht auf den Verkäufer zu und bittet ihn die akzeptierten Artikel zu senden. Der Verkaufsartikel selbst verbleibt bis zum endgültigen Verkauf im Besitz des Verkäufers. Die Vermarktung und die Präsentation des Verkaufsartikels insbesondere auf der pR Plattform erfolgen auf der Grundlage der Angaben des Verkaufsformulars. Bei Eingang eines Kaufangebots versendet pR den Verkaufsartikel an den Käufer.

3.2

Das Absenden des Verkaufsformulars an pR gilt als bindendes Angebot eines Verkaufsauftrages des Verkäufers an pR, das pR durch eine E-Mail, oder durch das Freischalten eines Verkaufsangebotes des Verkaufsartikels auf der pR Plattform annimmt (im letztgenannten Fall verzichtet der Verkäufer auf einen Zugang einer separaten Willenserklärung zur Annahme des Verkaufsauftrags durch pR). pR ehält sich das Recht vor, den Verkaufsartikel und den damit verbundenen Verkaufsauftrag jederzeit auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Fall einer Ablehnung eines Verkaufsauftrags wird pR den Verkäufer hierüber per E-Mail informieren.

 

3.3

Der Verkäufer trägt die Verkaufsartikeldaten selbstständig und wahrheitsgemäß in das von pR zur Verfügung gestellte Verkaufsformular ein und lädt zwei bis maximal sechs Fotografien des Verkaufsartikels („Artikelbilder“) hoch. pR nimmt sich heraus, jedoch ohne dazu verpflichtet zu sein, die Verkaufsartikeldaten und die Artikelbilder ggf. redaktionell, oder gestalterisch zu bearbeiten, insbesondere um eine bestmögliche Darstellung des Verkaufsartikels herbeizuführen und so die Verkaufschancen zu erhöhen. pR kann vom Verkäufer bei unzureichender Bildqualität auch neue Fotografien anfordern. Der Verkäufer verpflichtet sich für diesen Fall, pR unverzüglich neue Fotografien zu übermitteln.

3.4

Die Nutzungsrechte für die vom Verkäufer im Rahmen des Verkaufsweges A – Selbstverkauf bereitgestellten Produktfotografien und -texte tritt der Verkäufer an pR ab. wird diese Produktbilder und -texte für Werbezwecke für die eingestellten Verkaufsartikel pR – Partner und/oder die pR Plattform nutzen. Darüber hinaus dürfen Produktbilder und -texte durch Käufer im Falle des Wiedereinstellens, geregelt in den Benutzer-AGB 4.4, genutzt werden.

3.5

Der Verkäufer gewährleistet, dass er hinsichtlich sämtlicher pR zur Verfügung gestellter Texte und Artikelbilder über die zur Erfüllung des vorliegenden Vertrages notwendige Berechtigung verfügt. pR hat das Recht, sämtliche vom Verkäufer erstellten Texte und Artikelbilder vor der Veröffentlichung auf ihrer Plattform zu bearbeiten. Vom Verkäufer hochgeladene Fotografien des Verkaufsartikels müssen den Verkaufsartikel in seinem aktuellen Zustand zeigen und dürfen potentielle Käufer nicht in Bezug auf Wareneigenschaften, Zustand oder Mängel irreführen. Ferner dürfen die Fotografien des Verkaufsartikels nur den Verkaufsartikel selbst und insbesondere keine erkennbaren Personen zeigen.

3.6

pR wird den Verkaufsartikel unter Verwendung der Artikeldaten und -bilder sodann zum Zwecke des Verkaufs insbesondere auf der pR Plattform (oder Kooperations-Plattformen) präsentieren und öffentlich und insbesondere für Angebote von Käufern zugänglich machen. pR ist berechtigt, den Verkaufsartikel unter Verwendung der Artikeldaten und Artikelbilder auch nach dem Verkauf des Verkaufsartikels mit dem Hinweis „Verkauft“ weiterhin für eine Dauer von einigen Monaten auf der pR Plattform zu belassen – insofern bestehen die zuvor eingeräumten Nutzungsrechte für diese Dauer fort.

 

3.7

pR kann den Verkaufsartikel auch außerhalb der pR Plattform bewerben, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.  pR kann den Verkaufsartikel unter Verwendung der Verkaufsartikeldaten und Artikelbilder auch im Rahmen von Werbemaßnahmen für pR verwenden.

3.8

Im Falle eines Kaufangebots durch einen Käufer wird pR den Verkäufer per E-Mail benachrichtigen und den Verkäufer zur Übersendung des Verkaufsartikels auffordern , soweit dieser noch nicht bei pR im Lager ist und nach erneuter Überprüfung des zugesandten Verkaufsartikels das Kaufangebot des Käufers im Namen des Verkäufers annehmen, (sofern der Verkaufsartikel innerhalb von fünf Werktagen nach der Benachrichtigung über das Angebot des Käufers bei pR eingeht und den Angaben des Verkäufers im Verkaufsformular entspricht). Der Verkäufer ist verpflichtet, für eine ausreichende Verpackung des Verkaufsartikels zu sorgen, die den Verkaufsartikel vor Feuchtigkeit, Schmutz und leichten Stößen schützt. Zerbrechliche oder empfindliche Verkaufsartikel sind besonders geschützt zu verpacken und hinreichend zu frankieren.

3.9

Nach erneuter Überprüfung des Verkaufsartikels und einer positiven Bewertung der Übereinstimmung der Verkäuferangaben mit dem Verkaufsartikel und vorausgesetzt, dass der Verkaufsartikel nicht fehlerhaft, stark verschmutzt, oder sonst maßgeblich eingeschränkt ist, wird pR das Kaufangebot des Käufers im Namen des Verkäufers annehmen und den Verkaufsartikel verpackt an den Käufer verschicken. Sollte der Artikel dennoch Verschmutzungen aufweisen, so wird pR diesen auf Kosten des Verkäufers zur Reinigung bringen und den Betrag von der Verkaufsprovision abziehen. Die Verpackung kann von pR mit eigenen Kennzeichen, Logos oder sonstigen Zeichen versehen werden. Der Käufer trägt die Kosten des Versands an ihn.

3.10

Bei Rücksendungen von durch pR abgelehnten Artikeln aus der Schweiz sowie auch aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union trägt der Verkäufer die anfallenden Versandkosten.

3.11

Sollte ein Verkaufsartikel zwölf Monate nach Erteilung eines Verkaufsauftrages an nicht pR verkauft worden sein, kann pR den Artikel löschen, ohne dass es hierfür einer besonderen Erklärung des Verkäufers, oder pR bedarf. Mit der Rücksendung des Artikels durch pR an den Verkäufer erlischt der Verkaufsauftrag automatisch. pR kann nach Rücksprache und mit Einverständnis des Verkäufers den Verkaufsartikel erneut auf pR anbieten (wobei kein Anspruch des Verkäufers besteht, dass pR den Verkaufsartikel erneut auf der pR Plattform anbietet), oder nach Absprache mit dem Verkäufer ihn einer wohltätigen Organisation zukommen lassen.

3.12

pR unterstütz diverse Wohltätigkeitsorganisationen, diese sind unter Attribute/Charity zur Auswahl aufgeführt. Private Verkäufer haben die Möglichkeit, die Verkaufserlöse einzelner Artikel an eine Charity zu spenden. Verkäufer können diese Option durch ein entsprechendes Eingabefeld (Attribute / Charity) im Verkaufsformular auswählen. In diesem Fall spendet pR den Verkaufserlös (siehe Absatz 10.) an die jeweilige Organisation. Der Verkäufer erhält zum Anfang eines neuen Kalenderjahres eine Spendenbescheinigung der bedachten Organisation. Der Verkäufer willigt ein, dass pR zu diesem Zweck seine persönlichen Daten an die jeweilige Organisation weitergeben darf. pR sieht vor, einzelne Marken, Materialien und Artikelmerkmale auf Wunsch der jeweiligen Organisation von der Aktion auszuschließen.

  1. Verkaufsweg B – Concierge-Service

4.1

Dem Verkäufer steht die Nutzung des „Concierge-Service“ von pR für hochwertige Designerartikel zur Verfügung. Bei diesem Angebot von pR gibt der Verkäufer Namen und Preisvorstellung in Bezug auf einen oder mehrere Verkaufsartikel im Bereich “ Concierge-Service“ in die Liste ein und versendet die Verkaufsartikel sodann an pR. Nach Erhalt des Artikels übernimmt pR die Darstellung der Verkaufsartikel insbesondere für die pR Plattform einschließlich detailgetreuer Beschreibung und Erstellung von Fotografien.

4.2

Das Eingeben von Verkaufsartikeldaten beim „Concierge-Service“ gilt als bindendes Angebot eines Verkaufsauftrages des Verkäufers an pR, welches pR durch den Versand einer E-Mail bzgl. der Einstellung in den Verkauf, oder durch die Präsentation des Verkaufsartikels insbesondere auf der pR Plattform annimmt (im letztgenannten Fall verzichtet der Verkäufer auf einen Zugang einer separaten Willenserklärung zur Annahme des Verkaufsauftrags durch pR ).

pR behält sich das Recht vor, den Verkaufsartikel und den damit verbundenen Verkaufsauftrag jederzeit auch ohne die Angabe von Gründen abzulehnen. Im Fall einer Ablehnung eines Verkaufsauftrages wird pR den Verkäufer hierüber per E-Mail informieren und den betroffenen Verkaufsartikel ggf. an den Verkäufer auf seine Kosten zurücksenden. Auf Wunsch des Verkäufers kann der Verkaufsartikel statt der Rücksendung auch durch wohltätigen Zwecken zugeführt werden, wobei es im freien Ermessen von pR steht, welcher aufgeführten gemeinnützigen Organisation der Verkaufsartikel zur Verfügung gestellt wird.

4.3

Der Verkäufer muss zunächst den Namen und Preis des jeweiligen Verkaufsartikels im Bereich „Liste ausfüllen im Concierge-Service“ eingeben. Der Verkäufer erhält daraufhin von pR eine unverbindliche Bestätigung der für den Verkauf vorgesehenen Verkaufsartikel und muss den jeweiligen Verkaufsartikel unverzüglich an pR schicken. Der Verkäufer ist verpflichtet, für eine ausreichende Verpackung zu sorgen, die den Verkaufsartikel vor Feuchtigkeit, Schmutz und leichten Stößen schützt. Zerbrechliche oder empfindliche Verkaufsartikel sind besonders geschützt zu verpacken. Die Pakete müssen ausreichend frankiert sein.

4.4

pR prüft die jeweiligen Verkaufsartikel nach ihrem Eingang und kann den Verkaufsauftrag des Verkäufers bezogen auf alle, oder auch nur auf einzelne erhaltene Verkaufsartikel ablehnen.

4.5

Die angenommenen Verkaufsartikel werden von pR fotografiert sowie detailgetreu beschrieben, sodass sie den Verkaufsanforderungen über die pR Plattform entsprechen.

4.6

pR wird den jeweiligen von pR akzeptierten Verkaufsartikel unter Verwendung der Verkaufsartikeldaten, der Beschreibung und der Fotografie(n) zum Zwecke des Verkaufs insbesondere auf der pR Plattform präsentieren und öffentlich und insbesondere für Angebote von Käufern zugänglich machen. pR ist berechtigt, den Verkaufsartikel unter Verwendung der Verkaufsartikeldaten, Beschreibung und der Fotografie(n) auch nach dem Verkauf des Verkaufsartikels mit dem Hinweis „Verkauft“ weiterhin für ein paar Monate auf der pR Plattform zu belassen – insofern bestehen zuvor diesbezüglich eingeräumte Nutzungsrechte für diese Dauer fort.

4.7

pR kann Verkaufsartikel auch außerhalb der pR Plattform bewerben, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. pR kann Verkaufsartikel unter Verwendung der Artikeldaten und -bilder auch im Rahmen von Werbemaßnahmen für die pR Plattform verwenden.

 

4.8

Im Fall eines Kaufangebots durch einen Käufer in Bezug auf einen von pR akzeptierten Verkaufsartikel wird pR das Kaufangebot des Käufers im Namen des Verkäufers annehmen und den Verkaufsartikel verpackt an den Käufer verschicken. Die Verpackung kann von pR dabei mit eigenen Kennzeichen, Logos oder sonstigen Zeichen versehen werden, wobei pR sich herausnimmt zum Schutze der Umwelt auch bereits gebrauchte Verpackungen wiederzuverwenden. Der Käufer trägt die Kosten des Versands an ihn.

4.9

Bei von pR nicht angenommenen Verkaufsartikeln trägt pR die anfallenden Versandkosten, sofern der Verkaufsartikel den Verkaufsrichtlinien von pR (d.h. den in Ziffer 2.2 dieser Verkäufer-AGB beschriebenen Anforderungen) entspricht. In allen übrigen Fällen, insbesondere bei fehlerhaften, oder unaufgefordert zugesendeten Artikeln, Plagiaten, verschmutzten Artikeln, etc. trägt der Verkäufer die anfallenden Versandkosten der Rücksendung.

4.10

Sollte ein Verkaufsartikel zwölf Monate nach Erteilung eines Verkaufsauftrages an pR nicht verkauft worden sein, kann pR den Artikel löschen, ohne dass es hierfür einer besonderen Erklärung des Verkäufers, oder pR bedarf. Damit erlischt der Verkaufsauftrag automatisch. pR wird den Verkaufsartikel bei einem Erlöschen des Verkaufsauftrags nach Satz 2 an den Verkäufer zurücksenden, oder nach Rücksprache und mit Einverständnis des Verkäufers erneut auf der pR -Plattform anbieten (wobei kein Anspruch des Verkäufers besteht, dass pR den Verkaufsartikel erneut auf der pR Plattform anbietet), oder einem gemeinnützigen Zweck zuführen, wobei es im freien Ermessen von pR steht, welcher auf der Plattform aufgeführten gemeinnützigen Organisation der Verkaufsartikel zugeordnet wird.

Sollte der Verkäufer binnen 9 Monaten nach Abschluss des Verkaufsauftrags nicht mit der Reduzierung des Preises einverstanden sein, oder selber reduziert haben, wird dem Verkäufer bei Rückversand nach 12 Monaten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 CHF in Rechnung gestellt. Ziffer 10.1 bleibt davon unberührt.

4.11

pR unterstütz diverse Wohltätigkeitsorganisationen, diese sind unter Attribute/Charity zur Auswahl aufgeführt. Private Verkäufer haben die Möglichkeit, die Verkaufserlöse einzelner Artikel an eine Charity zu spenden und werden diesbezüglich von pR angefragt. In diesem Fall spendet pR den Verkaufserlös (siehe Absatz 10.) an die jeweilige Organisation. Der Verkäufer erhält zum Anfang eines neuen Kalenderjahres eine Spendenbescheinigung der bedachten Organisation. Der Verkäufer willigt ein, dass pR zu diesem Zweck seine persönlichen Daten an die jeweilige Organisation weitergeben darf. pR sieht vor, einzelne Marken, Materialien und Artikelmerkmale auf Wunsch der jeweiligen Organisation von der Aktion auszuschließen.

  1. Prüfung von Verkaufsartikeln

5.1

pR prüft die übersandten Verkaufsartikel daraufhin, ob sie den durch den Verkäufer angegebenen Verkaufsartikeldaten und im Fall des Verkaufswegs A auch den übermittelten Artikelbildern entspricht und es sich dabei um Originalware, oder Plagiate handelt. Insoweit schuldet pR lediglich eine äußerliche Sichtprüfung des Verkaufsartikels durch ein entsprechend geschultes Personal. Weitere Maßnahmen sind nicht geschuldet. Sollte pR einen Verkaufsartikel zum Verkauf freigeben, bleiben etwaige Ansprüche von pR und dem Käufer (insbesondere Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche) gegen den Verkäufer hiervon unberührt. Auf Ziffer 9.3 der AGB wird besonders hingewiesen.

5.2

Der Verkäufer ist verpflichtet, pR wahrheitsgemäß sämtliche ihm verfügbaren und für die Überprüfung relevanten Informationen mitzuteilen (etwa Erwerb von einer Privatperson, oder einem Straßenhändler) und pR auch keine relevanten Informationen zu verschweigen (etwa unbekannte Herkunft des Artikels).

5.3

Sofern der Verkaufsartikel nicht den Verkaufsartikeldaten, oder im Fall des Verkaufswegs A nicht den übermittelten Artikelbildern entspricht, wird der Verkaufsartikel auf Kosten und Gefahr des Verkäufers an ihn zurückgesandt. pR kann die Rücksendung von der Vorleistung der Kosten durch den Verkäufer abhängig machen.

5.4

Sofern es sich bei dem Verkaufsartikel um ein Plagiat handelt, wird der Verkaufsartikel auf Kosten und Gefahr des Verkäufers an ihn zurückgesandt. pR kann die Rücksendung von der Erstattung der Kosten durch den Verkäufer abhängig machen. Bei Plagiaten mit einem Verkaufspreis bis zu 600 CHF wird eine Bearbeitungsgebühr von 60 CHF fällig, bei Plagiaten mit einem Verkaufspreis ab 601 CHF wird eine Bearbeitungsgebühr von 120 CHF fällig.

Werden im Falle eines Plagiats seitens Dritter Rechte geltend gemacht die pR zur Herausgabe des Verkaufsartikels verpflichten, ist eine Rücksendung nicht möglich und somit von pR auch nicht geschuldet. Ein Schadensersatzanspruch seitens des Plagiats-Verkäufers gegen pR ist ausgeschlossen.

  1. Vollmachten des Verkäufers / Abtretung der Kaufpreisforderung

6.1

Der Verkäufer ermächtigt und beauftragt hiermit pR ihn bei der Vermarktung, Vermittlung und dem Verkauf der für den Verkauf vorgesehenen Verkaufsartikel zu unterstützen. Die Verkaufsartikel müssen zuvor von pR geprüft und akzeptiert werden. Die Ermächtigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der an pR erteilte Verkaufsauftrag umfasst alle im Ermessen von pR liegenden Bemühungen, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen, zum Beispiel durch eine ansprechende Präsentation der Verkaufsartikel, das Bewerben der Verkaufsangebote, oder Rabattaktionen. Dabei ist pR jedoch an die Regelungen zur Preisfestlegung nach Ziffer 2.7 dieser Verkäufer-AGB gebunden.

Etwaige einem Käufer von pR eingeräumte Rabatte (z.B. durch Nutzung von Rabattgutscheinen) haben auf den vom Verkäufer zu erhaltenden Verkaufserlös keine Auswirkungen, außer die eingeräumten Rabatte sind in Absprache, oder auf Wunsch des Verkäufers gestattet worden. (Ändert der Verkäufer über die pR Plattform eine von ihm eingegebene Preisvorstellung zu dem von ihm zum Verkauf vorgesehenen Verkaufsartikel, gilt dies ebenfalls als Bevollmächtigung von pR durch den Verkäufer, ein Angebot eines Käufers zu der geänderten Preismaßgabe anzunehmen. /noch nicht implementiert). Im Übrigen ist pR berechtigt, die Darstellung und Angaben zum Verkaufsartikel frei zu wählen, zu bearbeiten und weiter zu verwenden, sowie insbesondere über die Reihenfolge des vom Verkäufer übermittelten Bildmaterials zu entscheiden.

6.2

Der Verkäufer ermächtigt pR, für ihn Willenserklärungen im Rahmen und im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag in Bezug auf den jeweiligen Verkaufsartikel abzugeben und entgegenzunehmen und die erforderlichen Erklärungen und Maßnahmen zur Vertragsdurchführung und -abwicklung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Annahme des Angebots des Käufers sowie den Empfang einer Widerrufserklärung des Käufers.

6.3

Der Verkäufer ist berechtigt, die in diesen Verkäufer-AGB der pR erteilten Vollmachten jederzeit schriftlich ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Eine E-Mail an sales@prelovedrevolution.com genügt der Schriftform. Sofern der Widerruf nicht auf elektronischem Weg an die vorgenannte E-Mail-Adresse erfolgt, ist dieser zu richten an:

prelovedREVOLUTION
Seehaldenstrasse 16
CH-8802 Kilchberg

Der Widerruf wird mit Zugang bei pR wirksam.

6.4

Der Verkäufer ermächtigt hiermit pR in seinem Namen einen Kaufvertrag in Bezug auf die zwischen Käufer und Verkäufer bestehende Kaufpreisforderung des Verkäufers mit pR abzuschließen. Der Kaufvertrag kommt – ohne dass es einer weiteren expliziten Erklärung gegenüber dem Verkäufer und/oder pR bedarf – zusammen mit der Annahme des auf einen Verkaufsartikel bezogenen Kaufangebots des Käufers durch pR (handelnd als Vertreter des Verkäufers), wenn pR im Namen des Verkäufers die Annahme des Angebots des Käufers durch die Versandbestätigung an den Käufer ausdrücklich erklärt. Er bezieht sich auf den jeweiligen Kaufpreis, der im Kaufvertrag (Bestellung) des Verkaufsartikels zwischen pR (handelnd als Vertreter des Verkäufers) und dem Käufer vereinbart ist abzüglich der Provision nach Ziffer 9 und der weiteren Kosten nach Ziffer 10.

6.5

Der Verkäufer tritt hiermit die Kaufpreisforderung gegen den Käufer auf Basis des zwischen dem von pR vertretenen Verkäufer und dem Käufer nach Ziffer 1.6 der AGB und 6.4 dieser Verkäufer-AGB abgeschlossenen Kaufvertrags an pR ab, pR nimmt die Abtretung an. Als Kaufpreis für die Forderung vergütet pR dem Verkäufer die Forderung (Kaufpreisforderung gegen den Käufer) abzüglich eines Disagios in Höhe von 3% des Verkaufspreises.

Ein Rahmenvertrag zum ständigen Ankauf von Forderungen durch pR wird hiermit nicht abgeschlossen. Der Verkauf der Forderung und die Abtretung erfolgen regresslos, d.h. pR ist nicht berechtigt, etwaige Nichtzahlungen, oder verminderte Zahlungen durch den Käufer gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, oder den Kaufpreis bei mangelnder Bonität des Käufers zu reduzieren (mit Ausnahme der Provision nach Ziffer 9 und der weiteren Kosten nach Ziffer 10); das Ausfallrisiko des Käufers trägt pR . Der Verkäufer haftet gegenüber pR für die Verität, d.h. den Bestand, der Kaufpreisforderung.

Widerruft ein Käufer den zwischen Käufer und Verkäufer (vertreten durch pR) geschlossenen Kaufvertrag auf Basis eines eingeräumten, oder gesetzlichen Widerrufsrechts, so erlischt rückwirkend auch der Kaufvertrag in Bezug auf die Kaufpreisforderung. Etwaige von pR an den Verkäufer auf Basis des Kaufvertrags in Bezug auf die Kaufpreisforderung bereits geleistete Zahlungen sind von diesem unverzüglich an pR auf das von pR angegebene Konto zu erstatten.

  1. Kaufrecht von prelovedREVOLUTION

7.1

pR kann einen vom Verkäufer gesendeten, oder zum Verkauf vorgesehenen Verkaufsartikel auch direkt und selbstständig als Käufer des Verkaufsartikels zum Verkauf anbieten. Hierzu erwirbt pR den Verkaufsartikel zu der vom Verkäufer im Verkaufsformular gemäß Ziffer 2.7 Satz 2 angegebenen Preisvorstellung, die als verbindlicher Kaufpreis gilt („Selbsteintritt“). pR ist insofern vom Selbstkontrahierungsverbot befreit. Der Kaufvertrag über den Verkaufsartikel kommt in diesem Fall zwischen dem Verkäufer und pR zustande. pR wird den Verkäufer über den Selbsteintritt und den Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrags zwischen Verkäufer und pR per E-Mail informieren.

7.2

Auch im Fall des vorgenannten Selbsteintritts ist pR berechtigt, die Provision nach Ziffer 9 und etwaige weitere Kosten nach Ziffer 10 vom angegebenen Kaufpreis abzuziehen und dem Verkäufer nur den Netto-Kaufpreis (Verkaufspreis ohne Provision und weitere Kosten) auf das vom Verkäufer angegebene Konto zu zahlen. Der Verkäufer wird also bei einem Selbsteintritt wirtschaftlich durch pR so gestellt, als wenn ein Dritter für den Verkaufsartikel ein Angebot abgegeben hat, welches durch pR als Vertreter des Verkäufers angenommen worden ist.

  1. Leistungsstörung Kaufvertrag

8.1

pR vermittelt lediglich den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer und schließt diesen im Namen des Verkäufers mit dem Käufer ab. wird selbst nicht Vertragspartei des Kaufvertrages (außer im Fall des Selbsteintritts nach Ziffer 7.1 dieser Verkäufer-AGB).

8.2

Sofern es sich beim Verkaufsartikel nach Auffassung von pR um ein Plagiat, oder um in sonstiger Weise rechtsverletzende Ware handelt, ist pR berechtigt, dies unter Offenlegung der Identität des Verkäufers dem mutmaßlichen Rechteinhaber und / oder den Strafverfolgungsbehörden gegenüber anzuzeigen. pR ist ferner berechtigt, den Käufer darüber zu benachrichtigen, dass der Kaufvertrag in Bezug auf diesen zum Verkauf vorgesehenen Verkaufsartikel nicht zustande kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Verkaufsartikel nicht im alleinigen Eigentum des Verkäufers stand, oder der Verkäufer nicht aufgrund einer entsprechenden Vollmacht des Eigentümers handelt und der Verkäufer nicht durch den (Mit-)Eigentümer zum Verkauf ermächtigt wurde.

8.3

Sofern der Verkäufer den Verkaufsartikel nach Aufforderung durch bei Nutzung des Verkaufswegs A („Selbstverkauf) nach Ziffer 3 nicht wie gegenüber pR geschuldet oder nicht fristgerecht an pR versendet, ist pR berechtigt, dem Käufer mitzuteilen, dass eine Nichtleistung durch den Verkäufer gegenüber pR in Bezug auf den Verkaufsartikel vorliegt und kein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer (vertreten durch pR) in Bezug auf den Verkaufsartikel zustande kommt. Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bleiben unberührt und sind vom Verkäufer selbst mit dem Käufer zu klären.

8.4

Die Regelung unter Ziffer 8.3 gilt entsprechend für den Fall, dass der vom Verkäufer an pR übersandte Verkaufsartikel in seiner Beschaffenheit von den Verkaufsartikeldaten oder ggf. dem Artikelbild abweicht (etwa hinsichtlich Größe, Designer, Warenart, Zustand, etc.).

8.5

Im Falle eines Widerrufs durch den Käufer oder einer sonstigen zulässigen Retoure kann pR nach freiem Ermessen den Verkaufsartikel im Rahmen einer bestehenden Vollmacht des Verkäufers entweder erneut insbesondere über die pR Plattform anbieten, um ein Kaufangebot eines anderen Käufers zu erhalten, oder den Verkaufsauftrag beenden. pR wird den Verkäufer entsprechend per E-Mail unterrichten.

  1. Rücknahme / Rücksendung

9.1

Der Verkäufer ist in allen Fällen, in denen nach den vorstehenden Regelungen nach Übersendung eines Artikels kein Verkaufsauftrag zustande kommt, oder dieser im Nachhinein durch Kündigung, oder sonstigen Gründen erlischt, verpflichtet, den oder die entsprechenden Artikel zurückzunehmen.

9.2
pR wird in diesen Fällen den, oder die Artikel an die vom Verkäufer hinterlegte Adresse zurückschicken. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verkäufer. Lediglich für den Fall, dass pR einen Verkaufsartikel nicht annimmt, obwohl dieser den Verkaufsrichtlinien von pR (d.h. den in Ziffer 2.2 dieser Verkäufer-AGB beschriebenen Anforderungen) entspricht, trägt pR die anfallenden Versandkosten.

 

9.3

Über die bevorstehende Rücksendung wird pR den Verkäufer informieren.

9.4

Sollte ein oder sollten mehrere Artikel nicht an die vom Verkäufer hinterlegte Adresse zugestellt werden können und auch auf schriftliche Nachfrage vom Verkäufer innerhalb von 4 Wochen keine zustellungsfähige Adresse mitgeteilt werden und/oder der bzw. die Artikel auch bei einem erneuten Zustellungsversuch nach Ablauf dieser 4 Wochen nicht erfolgreich zugestellt werden können, gehen der bzw. die Artikel in das Eigentum von pR über.

  1. Provision von prelovedREVOLUTION

10.1

Der Verkäufer schuldet pR für jeden vermittelten bzw. im Namen des Verkäufers abgeschlossenen Kaufvertrag eine Provision. Die Provision ist auch in dem Fall geschuldet, dass pR selbst einen Verkaufsartikel vom Verkäufer kauft (Selbsteintritt nach Ziffer 7.1). Ausgenommen sind Artikel, die bis sieben Tage nach Erhalt der Bestellung “ wiedereingestellt wurden.

10.2

Die Provision ist in vollständiger Höhe bei Abschluss des Kaufvertrages fällig. Die Höhe der Provision richtet sich nach der Höhe des erzielten Verkaufspreises und berechnet sich folgendermassen 25% des Verkaufspreises bei Selbstverkäufern. 50% des Verkaufspreises beim Concierge-Service. Abzug der halben MwSt. (4%)

10.3

Wird der Kaufvertrag aus vom Verkäufer zu vertretenden Umständen, ganz oder teilweise nicht ausgeführt, oder der Kaufvertrag nicht geschlossen, hat pR weiterhin Anspruch auf die vollständige Provision zuzüglich der Versandkosten für Hin- und Rückversand. Zu den vom Verkäufer zu vertretenden Umständen gehören insbesondere eine Verschlechterung des Zustandes des Verkaufsartikels vor Eingang bei pR, eine Abweichung der tatsächlichen Eigenschaften des Verkaufsartikels von den vom Verkäufer angegebenen Verkaufsartikeldaten, oder ggf. der Artikelbilder sowie der nicht ordnungsgemäße oder nicht vollständige oder nicht erfolgte Eingang des Verkaufsartikels bei pR.

10.4

Etwaig gesondert berechnete und mit dem Verkäufer vereinbarte Gebühren bleiben von vorstehen-dem Provisionsanspruch unberührt und sind vom Verkäufer zusätzlich zu zahlen.

  1. Weitere Kosten

11.1

Bei der Nutzung des „Concierge-Service“ schuldet der Verkäufer pR eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- CHF pro verkauftem Artikel. Diese Bearbeitungsgebühr fällt nach Fotografieren und Aufschalten der Artikel auf die Plattform an und wird dem Verkäufer in Rechnung gestellt und ist nicht mit späteren Verkaufserlösen, oder Provisionen zu verrechnen. Wurde ein Artikel mehr als 12 Monate auf der pR Plattform präsentiert und nicht verkauft, hat der Verkäufer das Recht, seinen Artikel zurückzufordern.

Bei Concierge-Aufträgen, die von einem Nutzer aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingehen, werden anfallende Zollkosten und Bearbeitungsgebühren Dritter dem Verkäufer in Rechnung gestellt und sind nicht mit späteren Verkaufserlösen zu verrechnen.

Die eingesendeten Artikel werden erst nach vollständiger Verrechnung, oder Bezahlung an den Verkäufer zurückgesendet.

11.2

Für pR unaufgefordert zugesandte Verkaufsartikel, oder Waren und / oder der Zusendung von nicht den Vorgaben gemäß Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3 entsprechenden Verkaufsartikeln schuldet der Verkäufer zzgl. zu den Kosten einer etwaigen Rücksendung gemäß Ziffer 5.3 dieser Bestimmungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- CHF pro Verkaufsartikel. Die eingesendeten Artikel werden erst nach vollständiger Verrechnung oder Bezahlung an den Verkäufer zurückgesendet.

Bei Plagiaten mit einem Verkaufspreis bis zu 600 CHF wird eine Bearbeitungsgebühr von 60,- CHF fällig, bei Plagiaten mit einem Verkaufspreis ab 601,- CHF wird eine Bearbeitungsgebühr von 120,- CHF fällig.

  1. Abrechnung und Auszahlung

 

12.1

pR wird den mit dem Verkäufer vereinbarten Kaufpreis für die nach Ziffer 6 verkaufte und abgetretene Kaufpreisforderung (d.h. den Kaufpreis für den Verkaufsartikel abzüglich der Provision nach Ziffer 9 und etwaiger weiterer Kosten nach Ziffer 10 („Netto-Kaufpreis“)) auf das vom Verkäufer genannte Bankkonto, oder Paypal Konto überweisen und dem Verkäufer eine entsprechende Abrechnung erstellen.

12.2

Die Auszahlung des Netto-Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt spätestens zum Ende der auf die Abtretung des Kaufpreises folgenden Monats. (respektive bei Rückgaberecht dem nächstmöglichen Zeitpunkt nach Ablauf der Rückgabefrist) Zinsen für den Zeitraum zwischen Ankauf der Forderung und Zahlung des Netto-Kaufpreises werden von pR nicht geschuldet.

12.3

pR ist berechtigt, Forderungen des Verkäufers mit eigenen Forderungen außerhalb des, oder im Zusammenhang mit dem Ankauf der Forderung aufzurechnen. Im Falle von offenen Forderungen gegen den Verkäufer steht pR ferner ein Zurückbehaltungsrecht zu.

  1. Haftung und Freistellung

13.1

Der Nutzer haftet gegenüber pR unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorgaben.

13.2

Der Nutzer hat pR ferner von sämtlichen Forderungen und Ansprüchen Dritter freizustellen, die mit der Behauptung erhoben werden, dass ein Verkaufsartikel, mit dessen Verkauf pR vom Käufer beauftragt wurde,

  • Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Geschmacksmuster- oder Urheberrechte Dritter verletzt,
  • nicht im alleinigen Eigentum vom Verkäufer steht und/oder nicht frei von Rechten Dritter ist,
  • mangelhaft ist und/oder nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, und/oder
  • vom Verkäufer pR überlassene Artikelbilder, sonstige Fotografien oder Abbildungen und/oder Texte Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Leistungsschutzrechte, verletzen.

13.3

Werden gegen pR aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter, oder in einem der sonstigen in 12.2 genannten Fälle, Schadensersatzansprüche geltend gemacht, ist der Verkäufer verpflichtet, pR diesbezüglich schadlos zu halten, soweit pR kein eigenes Verschulden trifft, und zusätzlich sämtliche dadurch verursachten Kosten (einschließlich der Prozess- und Verteidigungskosten), vollständig zu übernehmen bzw. zu ersetzen. Der Verkäufer muss pR bei einer Inanspruchnahme von pR durch Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß alle Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung erforderlich sind.

13.4

Im Übrigen gilt Ziffer 9 der AGB.

  1. Änderung der Verkäufer-AGB

Ziffer 14 und 16 der AGB gelten entsprechend für die Verkäufer-AGB.

  1. Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. pR bietet zwar die Inhalte der Plattform über ein Übersetzungstool ebenso in anderen Sprache an. Sollte es während der Vertragslaufzeit oder im Anschluss daran aber zu Unklarheiten, Zweifeln oder Meinungsverschiedenheiten, o.ä. bei der rechtlichen Auslegung oder Anwendung dieser Bestimmungen kommen, so gilt im Zweifel die deutsche Version der besonderen Geschäftsbedingungen der Realpa AG für die pR Plattform als verbindlich im Rechtssinne. Für die übersetzen Fassungen wird insofern keine Haftung übernommen.

  1. Datenschutz

Bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzer beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus unseren Datenschutzbestimmungen.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

 

17.1

Für alle Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Nutzung der pR Plattform zwischen pR und einem Nutzer, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Sitz, oder Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der EU hat, gilt Schweizer Recht.

Für Kunde mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Staat, der nicht der EU angehört, findet Schweizer Recht Anwendung. Unabhängig von dieser Rechtswahl gilt für Kunde stets auch das zwingende Kundeschutzrecht des Staates, in dem sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

17.2

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder aufgrund dieses Vertragsverhältnisses ist Horgen. Die Realpa AG kann jedoch nach ihrer Wahl den Nutzer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

  1. Sonstiges

18.1

Sofern eine Bestimmung, oder Teile einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen oder Teile der Bestimmung davon unberührt.

18.2

pR kann sämtliche Pflichten und Rechte aus dem Vertrag mit dem Nutzer vollständig oder teilweise auf Dritte übertragen. pR wird den Nutzer hierüber rechtzeitig vorab informieren. Der Nutzer kann der Übertragung binnen 14 Werktagen ab Zugang der Information aus berechtigtem Grund widersprechen.

Stand: 06.06.2018